All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

1. Gel­tungs­be­reich

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Gast­auf­nah­me­ver­trä­ge, die zwi­schen der Immo­flex GmbH in Deutsch­land mit Drit­ten (nach­fol­gend Gast oder Gäs­te) abge­schlos­sen wer­den sowie für alle erbrach­ten wei­te­ren Leis­tun­gen und Lie­fe­run­gen der Immo­flex GmbH.

2. Reser­vie­run­gen / Weiterverkauf

Durch die Zusen­dung einer Reser­vie­rungs­be­stä­ti­gung ist ein Miet­ver­trag zustan­de gekom­men. Die Reser­vie­rung von bestell­ten Wohn­ein­hei­ten ist für bei­de Ver­trags­part­ner bin­dend. Die Reser­vie­rung für bestell­te, aber noch nicht bezahl­te Woh­nun­gen gilt jeweils bis zu 7 Tage vor dem Anrei­se­tag. Die Immo­flex GmbH behält sich das Recht vor nach Ablauf der Reser­vie­rung die reser­vier­ten Woh­nun­gen ander­wei­tig zu ver­mie­ten. Die Immo­flex GmbH behält sich das Recht vor, ein­sei­ti­ge Ver­pflich­tun­gen wie Min­dest­auf­ent­hal­te oder Anzah­lun­gen für bestimm­te Zeit­räu­me zu defi­nie­ren.
Der Wei­ter­ver­kauf/-ver­mie­tung und/ oder die Wei­ter­ver­mitt­lung von gebuch­ten Woh­nun­gen ist unter­sagt. Ins­be­son­de­re ist die Wei­ter­ver­mitt­lung von Woh­nun­gen an Drit­te zu höhe­ren Prei­sen als den tat­säch­li­chen Woh­nungs­prei­sen ist nicht zuläs­sig. Auch die Abtre­tung oder der Ver­kauf des Anspruchs gegen die Immo­flex GmbH ist nicht zuläs­sig. Die Immo­flex GmbH ist in die­sen Fäl­len berech­tigt die Buchung zu stor­nie­ren. Eine Nut­zung der Woh­nung zu einem ande­ren als dem Wohn­zweck ist aus­drück­lich untersagt.

3. Garan­tier­te Reser­vie­run­gen, Stornofristen

Nicht garan­tier­te Reser­vie­run­gen ver­fal­len 7 Tage vor dem Anrei­se­tag. Sie müs­sen nicht stor­niert wer­den.
Eine garan­tier­te Reser­vie­rung liegt dann vor, wenn der Gast die Über­nach­tungs­dienst­leis­tung mit­tels einer auf der Home­page ange­bo­te­nen Zah­lungs­art vor­ab bezahlt hat und das Zim­mer nicht vor 7 Tage vor dem Anrei­se­tag stor­niert hat. Bei Nicht­er­schei­nen des Gas­tes („No Show“) wird der vol­le Betrag des gebuch­ten Auf­ent­hal­tes abzüg­lich etwai­ger erspar­ter Auf­wen­dun­gen berech­net. Stor­nie­run­gen kön­nen auch per Mail oder fern­münd­lich durch­ge­führt wer­den, auf Wunsch erstel­len wir eine ent­spre­chen­de Bestätigung.

4. Vor­aus­zah­lung des Übernachtungspreises

Der Preis der gesam­ten gebuch­ten Über­nach­tungs­dienst­leis­tung ist durch den Gast immer — spä­tes­tens bei Bezug der Wohn­ein­heit — im Vor­aus zu bezahlen.

5. Steu­ern / Gebüh­ren / Abgaben

Die aus­ge­wie­se­nen Prei­se (in EURO) sind Brut­to­ge­samt­prei­se und beinhal­ten alle gesetz­li­chen Steu­ern, Gebüh­ren und Abga­ben. Für den Fall der Ände­rung von Steuer‑, Gebühren‑, und Abga­ben­sät­zen sowie der wirk­sa­men Erhe­bung neu­er, den Par­tei­en bis­her unbe­kann­ter Steu­ern, Gebüh­ren und Abga­ben behält sich die Immo­flex GmbH vor, die Prei­se ent­spre­chend anzupassen.

6. Nut­zungs­mög­lich­kei­ten reser­vier­ter Zimmer

Reser­vier­te Zim­mer ste­hen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anrei­se­ta­ges, sowie bis 12.00 Uhr am Abrei­se­tag zur Verfügung.

7. Haf­tung der Immo­flex GmbH

Die Immo­flex GmbH haf­tet für die von ihr zu ver­tre­ten­den Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Wei­ter­hin haf­tet die Immo­flex GmbH für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung der Immo­flex GmbH beru­hen sowie für Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder fahr­läs­si­gen Ver­let­zung von ver­trags­ty­pi­schen Pflich­ten beru­hen. Einer Pflicht­ver­let­zung der Immo­flex GmbH gleich­zu­set­zen sind die sei­ner gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Wei­ter­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind — soweit in die­sen AGB nicht ander­wei­tig gere­gelt — aus­ge­schlos­sen.
Soll­ten Stö­run­gen oder Män­gel an den Leis­tun­gen der Immo­flex GmbH auf­tre­ten, wird die­se bei Kennt­nis oder auf unver­züg­li­che Rüge der Gäs­te unmit­tel­bar bemüht sein für Abhil­fe zu sor­gen. Der Gast ist ver­pflich­tet das ihm Zumut­ba­re bei­zu­tra­gen, um die Stö­rung zu behe­ben und einen mög­li­chen Scha­den gering zu hal­ten. Im Übri­gen ist der Gast dazu ver­pflich­tet, die Immo­flex GmbH unver­züg­lich auf die Mög­lich­keit der Ent­ste­hung eines außer­ge­wöhn­lich hohen Scha­dens hin­zu­wei­sen.
Für ein­ge­brach­te Sachen haf­tet die Immo­flex GmbH nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, wobei die Haf­tung für Sach­schä­den auf das Fünf­fa­che des gebuch­ten Woh­nungs­prei­ses begrenzt ist und für Ver­mö­gens- und Wert­ge­gen­stän­de auf bis zu EUR 1.000 begrenzt ist. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unver­züg­lich nach Erlan­gen der Kennt­nis von Ver­lust, Zer­stö­rung oder Beschä­di­gung der ein­ge­brach­ten Sache die Immo­flex GmbH infor­miert (nach § 703 BGB). Für die unbe­schränk­te Haf­tung gel­ten die gesetz­li­chen Bestimmungen.

8. Nicht­rau­chen im Apartmenthaus

Das Wohn­haus Blies­rans­ba­cher Stra­ße 8 ist ein Nicht­rau­cher­haus. Es ist daher unter­sagt, sowohl in den öffent­li­chen Berei­chen, als auch in den Woh­nun­gen zu rau­chen. Für den Fall einer Zuwi­der­hand­lung hat die Immo­flex GmbH das Recht, vom Gast als Scha­dens­er­satz für die geson­dert auf­zu­wen­den­den Rei­ni­gungs­kos­ten ein­schließ­lich even­tu­el­ler Umsatz­ein­bu­ßen aus einer hier­aus nicht mög­li­chen Ver­mie­tung der Woh­nung einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 pro Ver­stoß zu ver­lan­gen. Die­ser Scha­dens­er­satz­be­trag ist höher anzu­set­zen, wenn die Immo­flex GmbH einen höhe­ren Scha­den nach­wei­sen kann.

9. Haus­tie­re

Das Mit­brin­gen von Haus­tie­ren ist grund­sätz­lich untersagt.

10. Grup­pen­bu­chun­gen

Buchun­gen für min­des­tens 2 Wohn­ein­hei­ten kön­nen nur bei ent­spre­chen­der Vor­aus­zah­lung garan­tiert werden.